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Software-Entwicklung
Jörg Johanningmeier
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Beim Löschen eines Eintrags müssen wir sicherstellen, dass diese Löschung nicht von Unbefugten (z.B. Ihrem Konkurrenten) beauftragt wurde.

Wir unterscheiden hier 2 Fälle:

1. Fall:
Ihre Webseite ist bereits offline (oder die Schließung wird auf Ihrer Webseite bekannt gegeben). In diesem Fall genügt das Ausfüllen und Absenden des Formulars auf dieser Seite, d.h. wir werden den entsprechenden Eintrag (die entsprechenden Einträge) ohne Nachfrage löschen.

2. Fall:
Ihre Webseite ist online. In diesem Fall müssen wir kontrollieren, um auszuschließen, dass es sich bei dem Löschwunsch um einen Betrugsversuch handelt. Nachdem Sie das unten stehende Formular ausgefüllt und an uns gesendet haben, erhalten Sie von uns einen persönlichen Authentifizierungscode per email an die email-Adresse, die auf Ihrer Webseite angegeben ist. Diesen Code senden Sie dann einfach per email an uns zurück. Nun ist sichergestellt, dass Sie diese Löschung beauftragt haben und wir werden Ihren Eintrag (Ihre Einträge) wunschgemäß löschen.

Bitte beachten Sie:
1. Löschvorgänge werden von uns (zeitlich gesehen) bevorzugt behandelt. Normalerweise sind Löschvorgänge innerhalb von 2 Wochen abgeschlossen. Eine Garantie für diesen Zeitraum können wir jedoch nicht geben. Es ist möglich, dass der Vorgang im Einzelfall auch mal länger dauert. Der maximale Zeitraum für einen Löschvorgang beträgt 31 Tage (abzüglich der Zeit, die wir auf eine notwendige Antwort von Ihnen warten).
2. Verwenden Sie das unten stehende Formular bitte nur für die kostenlosen Einträge! Bei z.B. den Premium-Einträgen gehen Sie bei Kündigungen bitte so vor, wie es auf den entsprechenden Seiten beschrieben ist.

Sonderfälle:
Einen Sonderfall möchte ich an dieser Stelle exemplarisch erwähnen:
Beispiel für einen Sonderfall:
Durch eine Unachtsamkeit haben Sie (unbeabsichtigt) gegen ein bestehendes Gesetz auf Ihrer Webseite verstoßen. Leider wurden Sie abgemahnt und die zugehörige Unterlassungserklärung zwingt Sie dazu, schnellstmöglich Ihre Webseite zu schließen. Sie haben dem Folge geleistet und nur noch die Startseite Ihrer ehemaligen Webseite online, auf der nun die Worte "Diese Webseite wurde geschlossen!" zu lesen sind. Aus Furcht vor weiteren Unannehmlichkeiten möchten Sie nun sämtliche Verweise (Links) im Web auf Ihre Webseite löschen lassen.
Für diesen Fall ein paar Tipps von mir:
1. Holen Sie sich schnellstmöglich anwaltlichen Rat!
2. Die Verweise (Links) im Web lassen sich meist nicht so schnell löschen. Dies hat oft technische Gründe. Wenn es sich nur um reine Links zu Ihrer Seite handelt, ist das auch nicht problematisch, weil diese Links nicht mehr besagen, als dass es zumindest mal Ihre Webseite gegeben hat.
3. Problematisch sind sämtliche Verweise zu Ihrer alten Webseite, wenn dabei noch Textauszüge aus Ihrer Webseite enthalten sind. Z.B. für Leistungen geworben wird, die Sie jetzt nicht mehr anbieten. Befolgen Sie den Rat Ihres Anwalts!
4. Die Löschung Ihrer Einträge im Web44 muss Ihnen jedoch keine Sorge bereiten. Senden Sie mir über das Web44-Kontaktformular eine email, in der Sie mir die Dringlichkeit aufzeigen. Ich werde mich dann sofort darum kümmern, wobei die gute alte Bürokratie mal keine Rolle spielen wird!
(Jörg Johanningmeier / 01.12.2010)
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